Der Eintritt in einen neuen Markt ist meist teurer und zeitaufwändiger als erwartet. Eine Professional Employer Organization kennt die nötigen Abläufe und hilft Ihnen, Ihre Ziele ohne unnötige Verzögerungen zu erreichen.
INS Global unterstützt Sie nicht nur bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeit in Thailand, sondern kümmert sich auch um die globale Gehaltsabrechnung. Wir kennen die örtlichen Vorschriften in Bezug auf Beschäftigung und Besteuerung, melden Löhne, verfolgen die Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland und behalten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ein.
Wenn sich ein Unternehmen in einem neuen Land niederlässt, muss es die dort geltenden Vorschriften einhalten. Ansonsten könnte die Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens in Thailand leiden. Die Expertinnen und Experten unserer PEO kennen alle Vorschriften und lokalen Abläufe, die mit dem Markteintritt und dem Geschäftsbetrieb in Thailand in Verbindung stehen.
Durch die Auslagerung dieser wichtigen Funktionen, müssen Sie sich nicht selbst um administrative Aufgaben kümmern. Dadurch haben Sie mehr Zeit, um sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens zu konzentrieren.
Durch die Partnerschaft mit einem professionellen Anbieter von internationalen Personaldienstleistungen können Sie Fachkenntnisse nutzen, für die andernfalls neues Personal oder neue Teams eingestellt werden müssten.
Beim Eintritt in den thailändischen Markt sind einige administrative Hürden zu überwinden. Viele Unternehmen kennen außerdem die lokalen Best Practices nicht, was Kosten versursachen und viel Zeit kosten kann.
Warum sollten Sie kein neues Unternehmen gründen?
Obwohl oft nicht zwischen diesen beiden Unternehmenstypen unterschieden wird, sollten Sie die Unterschiede kennen, um zu ermitteln, welche sich für Ihre Anforderungen besser eignet.
INS Global kann je nach Bedarf beide Arten von Personaldienstleistungen im Ausland bereitstellen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, welche Lösung sich für Ihr Unternehmen eignet.
Die thailändischen Gesetze schreiben nicht vor, dass Arbeitsverträge schriftlich abgeschlossen werden müssen. Es ist aber trotzdem gängige Praxis, eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen, um spätere Probleme zu vermeiden.
Arbeitsverträge können in Thailand in einer anderen Sprache abgeschlossen werden, für die Ausstellung einer Arbeitsgenehmigung muss aber eine Ausführung in thailändischer Sprache beim thailändischen Arbeitsministerium eingereicht werden.
Die Standardarbeitszeit beträgt in Thailand acht Stunden am Tag und maximal 48 Stunden in der Woche. Die Arbeitszeiten sind im Arbeitsschutzgesetz festgelegt, das zudem weitere grundlegende gesetzliche Schutzmaßnahmen für in Thailand beschäftigte Arbeitnehmer vorschreibt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einer gesundheits- und sicherheitsgefährdenden Umgebung tätig sind, dürfen nicht länger als sieben Stunden pro Tag und maximal 42 Stunden pro Woche arbeiten.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen maximal 36 Überstunden pro Woche leisten. Die Überstundensätze variieren je nach Tag:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thailand, die mindestens ein Jahr lang gearbeitet haben, haben Anspruch auf mindestens sechs bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Arbeitgeber können gemäß den arbeitsvertraglichen Bestimmungen zusätzliche Urlaubstage gewähren.
Sofern der Arbeitsvertrag oder das Mitarbeiterhandbuch nichts anderes vorsehen, können ungenutzte Urlaubstage kumuliert werden. Der Urlaubsanspruch ist im Arbeitsschutzgesetz geregelt.
In Thailand gibt es keine Regelungen zur Begrenzung des Krankenstands. Für ein Kalenderjahr sind jedoch nur 30 bezahlte Krankheitstage vorgesehen. Wenn ein Arbeitnehmer an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen aufgrund einer Erkrankung nicht zur Arbeit erscheint, kann der Arbeitgeber ein ärztliches Attest verlangen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können in Thailand bis zu 98 Tage Mutterschaftsurlaub nehmen. Während dieser Zeit muss der Arbeitgeber bis zu 45 Tage lang das volle Gehalt der Arbeitnehmerin zahlen. Danach hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf eine Pauschalzahlung aus dem Sozialversicherungssystem, die ihrem vollen Gehalt entspricht.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz gibt es keine Bestimmungen für einen verpflichtenden Vaterschaftsurlaub.
Das thailändische Steuergesetz schreibt vor, dass sowohl von in Thailand ansässigen als auch von nicht dort ansässigen Personen Einkommenssteuer auf alle in Thailand erzielten Einkünfte zu bezahlen ist. Personen mit Steuerwohnsitz in Thailand müssen darüber hinaus Steuerzahlungen auf alle Einkünfte leisten, die außerhalb Thailands erzielt werden.
Eine Person gilt als in Thailand steuerpflichtig, wenn sie sich in einem Kalenderjahr mindestens 180 Tage persönlich in Thailand aufhält. Der zu zahlende Höchststeuersatz von 35 % gilt für Einkünfte über 5 Millionen THB.
Sowohl in Thailand ansässige als auch nicht dort ansässige Arbeitnehmer, die ihr Einkommen von einem thailändischen Arbeitgeber beziehen, sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Die Beiträge zum thailändischen Sozialversicherungsfonds werden zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geleistet (5 % der Vergütung des Arbeitnehmers bis zu einem Höchstbetrag von 750 THB pro Monat).
Sozialversicherungsbeiträge werden an der Quelle einbehalten und vom Arbeitgeber abgeführt, wenn der Arbeitnehmer sein Gehalt erhält.
Nein, es ist notwendig, eine lokale Niederlassung im Ausland zu beauftragen, um die Arbeitsgesetze der einzelnen Länder einzuhalten.
Ausländische Unternehmen können entweder in jedem Land eine lokale Niederlassung gründen oder die Dienste einer lokalen PEO (Professional Employment Organization) nutzen, um das Personal direkt vor Ort einzustellen.
The employer of record is the legal entity liable for the staff employed in a specific country. In practice, a foreign company can either open a subsidiary to become the employer of record of its abroad employees or use a PEO to act as the employer of record.
Liabilities may vary from country to country and include all the staff management responsibilities: labor contract issues, payroll management, and tax compliance, social security management, expenses claim declaration, hiring and termination
procedures, etc.
Im Allgemeinen ist 1 Monat erforderlich, um einen Mitarbeiter im Ausland zu haben, der einen bestehenden PEO als eingetragenen Mitarbeiter verwendet. Bei der Gründung einer neuen Tochtergesellschaft als eingetragenem Arbeitgeber variiert die Verzögerung zwischen 4 und 12 Monaten.
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