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Gehaltsabrechnung und Steuern in Thailand
Eine der Hauptsorgen für ausländische Unternehmen, die in Thailand Personal einstellen möchten, ist die Einhaltung der wenig vertrauten Gesetze zu Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Arbeitsbestimmungen. Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern in Thailand lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Partner, der über das nötige Know-how im Personalwesen verfügt, um die Einhaltung dieser Vorschriften zu gewährleisten (Compliance). Hier erfahren Sie, was Sie über Gehaltsabrechnungen und Steuern in Thailand wissen müssen.
Gehaltsabrechnungen und Steuern in Thailand verstehen
Wenn Sie Personal in Thailand einstellen, müssen Sie die folgenden zwei Systeme der sozialen Absicherung beachten: Die Sozialversicherung und den Pensionsfonds (Provident Fund).
Sozialversicherung
Die Sozialversicherungsbeiträge in Thailand belaufen sich auf 5% sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, wobei die Zahlung am 15. eines jeden Monats fällig ist. Bei verspäteter Einreichung bzw. Überweisung an die lokalen Behörden wird eine Strafe von 2% fällig.
Pensionsfonds (Provident Fund)
Der Pensionsfonds wird freiwillig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgesetzt und ermöglicht es dem Arbeitnehmer, für seinen Ruhestand zu sparen. Die Beiträge zum Rentenfonds bewegen sich zwischen 2-15% des Basisgehalts des Arbeitnehmers. Der Fonds wird als Anreiz für Arbeitnehmer gesehen, länger bei einem Arbeitgeber zu arbeiten und so die Mitarbeiterfluktuation zu verringern.
Einkommenssteuer in Thailand
In Thailand wohnhafte Personen, d.h. Personen, die sich länger als 180 Tage pro Kalenderjahr in Thailand aufhalten, sind verpflichtet, Einkommenssteuer auf ihre Einkünfte in Thailand zu zahlen. Das Einkommen wird in Thailand nach einem progressiven Steuersatz besteuert, der sich wie folgt gestaltet:
Betrag des zu versteuernden Einkommens (in THB)
Angewandter Steuersatz
150.001 bis 300.000
5%
300.001 bis 500.000
10%
500.001 bis 750.000
15%
750.001 bis 1.000.000
20%
1.000.001 bis 2.000.000
25%
2.000.001 bis 5.000.000
30%
Mehr als 5.000.001
35%
Unser Service zur Verwaltung der Gehaltsabrechnung in Thailand
Wir bieten eine Komplettlösung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung an, die unter anderem die Erstellung der Gehaltsabrechnung, die notwendige Einhaltung der thailändischen Vorschriften (Compliance) und die monatliche Übermittlung und Überweisung von Steuern an die lokalen Behörden umfasst. Dadurch können Sie unbesorgt auf dem thailändischen Markt tätig werden. Zu den häufigsten Fragen, die viele bei der Einstellung von Mitarbeitern in einem neuen Land wie Thailand haben, gehören:
Wie melde ich meine Mitarbeiter bei der lokalen Steuerbehörde an?
Wie berechne ich die monatlichen Steuerzahlungen für meine Mitarbeiter?
Wie kündige ich einem Mitarbeiter in Übereinstimmung mit dem thailändischen Arbeitsrecht?
Als Ihr Lohnbuchhalter in Thailand übernehmen wir im Wesentlichen die Funktion Ihrer Personalabteilung und befreien Sie damit von der Notwendigkeit einer kostenintensiven, betriebsinternen Verwaltung. Wir können uns für Sie um die folgenden Angelegenheiten kümmern:
Abführung und Überweisung der Sozialversicherungsbeiträge
Verwaltung des Jahresurlaubs
Management von Spesen und Sonderleistungen
Visa-Sponsoring (falls notwendig)
INS Global
Thailand bietet ausländischen Unternehmen eine Vielzahl von Geschäftsmöglichkeiten und eignet sich daher hervorragend für die Gründung eines Unternehmens in Asien. Allerdings gibt es zahlreiche Hürden, die mit der Einstellung und Beschäftigung in einem fremden Land einhergehen, darunter auch die Verwaltung der Gehaltsabrechnung. Als globaler Personaldienstleister mit Präsenz im gesamten asiatisch-pazifischen Raum kann INS Global Ihre globale Expansion mit maßgeschneiderten Lösungen zur Gehaltsabrechnung vereinfachen. Unabhängig davon, ob Sie bereits eine lokale Niederlassung unterhalten oder nicht, kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie unterstützen können.
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