PEO für Frankreich und Personalvermittlung | INS Global

PEO FÜR FRANKREICH

Weltweit einstellen, lokal bezahlen, mühelos expandieren

Möchten Sie in Frankreich geschäftlich tätig werden? Dann kennen Sie wahrscheinlich die Hürden, die es bei der Gründung und dem Aufbau eines neuen Unternehmens zu bewältigen gilt. Eine Firmengründung braucht Zeit und kostet viel Geld, das besser in das Unternehmenswachstum investiert wäre. Außerdem müssen für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und das Personalwesen, zum Beispiel die globale Gehaltsabrechnung, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt oder bestehendes Personal von anderen Aufgaben abgezogen werden.

 

Eine sicherere und einfachere Möglichkeit, nach Frankreich zu expandieren, ist ein Outsourcing-Anbieter für PEO- oder Personalagenturdienste. Eine PEO (Professional Employer Organization) ähnelt einer Personalagentur und ist somit ein Drittunternehmen, das im Ausland in Ihrem Namen Personal einstellen

und internationale Personaldienstleistungen erbringen kann. So können Sie in den neuen Markt einsteigen, ohne den mit einer Firmengründung verbundenen Aufwand auf sich nehmen zu müssen.

 

INS Global ist der Partner Ihrer Wahl, was die Arbeitgeber im Ausland

betrifft. Wir unterstützen seit über 15 Jahren Unternehmen in mehr als 160 Ländern und verfügen über jene Spezialistinnen und Spezialisten und Werkzeuge, die erforderlich sind, um Ihnen auf dem französischen Markt zu Erfolg zu verhelfen.

Möchten Sie HEUTE ein Team in Frankreich haben?

Show me how to grow my business now!

We prefer to let others grow their business.

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PEO FÜR FRANKREICH - Summary

PEO FÜR FRANKREICH

Fünf Vorteile einer PEO in Frankreich

Optimierte Serviceplattform

Arbeiten Sie mit einem zentralen Ansprechpartner zusammen, der sich vom ersten Tag an um alle erforderlichen Dienstleistungen kümmert.

Geringere Gemeinkosten

Die Aufgaben, die ein ganzes Team oder eine ganze Abteilung übernehmen müssten, können mit nur einer monatlichen Zahlung ausgelagert werden.

Weniger Ablenkung

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Geschäftsziele und überlassen Sie uns das Personalwesen.

Fachkundige Einhaltung rechtlicher Vorschriften

Profitieren Sie von der Kompetenz eines Teams aus erfahrenen Rechtsexperten.

Schnellerer Markteintritt

Die Gründung eines Unternehmens in einem fremden Land kann Monate in Anspruch nehmen, während Sie mit einer PEO innerhalb von wenigen Tagen in Frankreich tätig werden können.

Welche Vorteile bietet eine PEO gegenüber einer Firmengründung?

 

Die Kosten für die Eröffnung eines neuen Unternehmens in einem fremden Land und seine anschließende Verwaltung sind eine große Belastung für ein Unternehmen, das sich auf Wachstum und Erfolg auf dem neuen Markt konzentrieren möchte. Eine PEO ermöglicht es Unternehmen, auf dem Markt ihrer Wahl geschäftlich tätig zu werden, ohne die Hürden, die mit einer Firmengründung oder einer Joint-Venture-Vereinbarung verbinden sind, überwinden zu müssen.

 

Eine PEO:

 

  • ermöglicht es Ihnen, die Kontrolle zu behalten
  • gibt Ihnen mehr Flexibilität
  • erfordert geringere Einrichtungskosten und nimmt weniger Zeit in Anspruch
  • gewährleistet die vollständige Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

PEO/EOR vs Company Incorporation

The Advantage in Figures

PEO/EOR Company Incorporation
Price
80% Less Expensive
Market Entry
2-5 Days
6 Months
Employee Turnover
Decrease by 14%
Recommendation
98% of the Current PEO Clients
Administrative Fees
Saves an Average of $450
Costly Payroll and Compliance Fines
Help Avoid
Company Growth Rate
7 – 9%
ROI
27%
Closed During Pandemic
-58%

Zeugnis

Manuel Ramos

TERAO ASIEN

VP Operations of Company

Wir glauben, dass INS Global eine gute Lösung für den Start in neue und komplexe Märkte ist. Den Markt zu verstehen bedeutet nicht, dass Sie sofort ein Unternehmen gründen müssen.

5/5

Wie arbeitet eine PEO in Frankreich?

 

  1. Zunächst vereinbaren wir einen Termin, bei dem unser Expertenteam Ihre Anforderungen mit Ihnen bespricht. Danach wird ein Plan erstellt, der auf Ihren individuellen Projektanforderungen und -umständen basiert.
  2. INS Global stellt Ihnen einen Employer of Record (eine jurstische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit) zur Verfügung, über den Sie in Frankreich geschäftlich tätig werden.
  3. Auf Wunsch stellen wir Ihre Mitarbeiter ein und/oder übernehmen internationale Personaldienstleistungen.
  4. Sie und Ihre Belegschaft führen Ihre Tätigkeiten wie gewohnt fort und arbeiten an der Internationalisierung Ihres Unternehmens. Wir übernehmen den Rest.

Wie unterscheidet sich eine PEO von einer Personalagentur?

Unternehmen, die als Arbeitgeber im Ausland tätig werden möchten, erhalten wahrscheinlich Angebote von Professional Employer Organizations (PEOs) sowie von Personalagenturen stoßen. Sie bieten ähnliche Vorteile, unterscheiden sich aber in der Bereitstellung von Personaldienstleistungen im Ausland.

 

  • Eine PEO bzw. ein Employer of Record erbringt als Drittanbieter internationale Personaldienstleistungen für Mitarbeiter anderer Unternehmen.
  • Diese Dienstleistungen können einzelne oder alle Bestandteile des Personalwesens umfassen – von der Einarbeitung bis zur Global Payroll.
  • Der Vertrag kommt in diesem Fall zwischen dem Dienstleister und dem Kunden zustande.

 

  • Eine Personalagentur erbringt Personaldienstleistungen für Mitarbeiter anderer Unternehmen als offizieller Arbeitgeber.
  • Die erbrachten Leistungen unterscheiden sich nicht von denen einer PEO.
  • Die Personalvermittlung schließt mit dem Mitarbeiter im Ausland direkt einen Vertrag ab (gemäß den Anweisungen des Kundenunternehmens) und stellt ihn unter Einhaltung der geltenden Gesetze ein.

 

Es ist wichtig, diese Unterschiede zu können, um jenen Service zu wählen, der am besten zu Ihnen passt und Ihre Bedürfnisse erfüllt. Dies hängt nicht nur von der Größe Ihres Unternehmens ab, sondern auch davon, ob Sie bereits über eine gewisse Präsenz auf dem Zielmarkt verfügen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eher befristet einstellen möchten.

 

INS Global stellt in Frankreich je nach Bedarf sowohl PEO- als auch Personalagenturdienste bereit.

 

Eine vollständige Aufschlüsselung der Unterschiede finden Sie in unserem Artikel zu diesem Thema.

Das Arbeitsrecht in Frankreich - 2024

Arbeitsverträge

Verträge in Frankreich müssen zunächst mit dem geltenden Tarifvertrag abgeglichen werden. Dieser hängt von der Branche und der Art der Tätigkeit ab.

 

In Frankreich sind zwei Arten von Verträgen zulässig, befristete (CDD) und unbefristete Verträge (CDI).

 

Ein CDD kann nur vorübergehend, d. h. für eine bestimmte Laufzeit mit bekanntem Enddatum, angeboten werden, um zum Beispiel einen Arbeitnehmer vorübergehend zu ersetzen. Er muss in schriftlicher Form abgeschlossen werden.

 

In Frankreich gibt es einen Mindestlohn. Im Jahr 2022 beträgt dieser stündliche Bruttolohn 10,57 Euro.

Arbeitszeiten und Überstunden

 

Eine Standardarbeitswoche in Frankreich umfasst 35 Stunden. Doch auch wenn dies der gesetzliche Standard sein mag, ist dies in der Praxis nicht unbedingt der Fall.

 

Laut Arbeitsrecht gilt die gesamte Arbeitszeit, die über die standardmäßigen 35 Stunden pro Woche hinausgeht, als Überstunden.

 

Für Überstunden beträgt die Vergütung für die ersten acht Stunden das 1,25-fache der Standardvergütung und für darüber hinausgehende Stunden das 1,5-fache der Standardvergütung.

 

Während ein Arbeitgeber laut Gesetz nur alle sechs Stunden 20 Minuten Pause anbieten muss, sollte beachtet werden, dass Mittagspausen üblicherweise lang sind und sich auf eineinhalb oder zwei Stunden belaufen können.

Feiertage und Jahresurlaub

 

In Frankreich gibt es elf bezahlte gesetzliche Feiertage (mit zwei zusätzlichen Tagen in einigen Teilen des Landes). Zehn davon liegen grundsätzlich im Ermessen des Arbeitgebers und sollten in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden.

 

Viele Unternehmen können auch „Brückentage“ einführen, um Feiertage zu verlängern, die auf einen Donnerstag fallen.

 

Französische Arbeitnehmer haben Anspruch auf zweieinhalb Tage bezahlten Urlaub pro gearbeitetem Monat oder fünf Wochen Jahresurlaub. Es gibt einige Einschränkungen dazu, wann dieser Urlaub genommen werden kann.

Krankenstand

Arbeitnehmer, die 90 Tage ununterbrochen gearbeitet oder sechs Monate lang einen bestimmten Betrag in ihre Sozialversicherung eingezahlt haben, bevor sie krank wurden, haben in Frankreich Anspruch auf bis zu sechs Monate bezahlten Krankenstand.

Arbeitnehmer, die sich krankschreiben lassen wollen, müssen einen Nachweis in Form eines ärztlichen Attests vorlegen.

 

Das Krankengeld beträgt in der Regel 50 % der Standardvergütung und wird von der Sozialversicherung gezahlt. Einige Umstände können eine Erhöhung des Krankengeldes zur Folge haben, z. B. wenn Arbeitnehmer drei oder mehr Kinder haben oder länger als einen Monat für ihr Unternehmen gearbeitet haben. In beiden Fällen wird das Krankengeld auf 90 % der Bruttovergütung angehoben.

 

Das Krankengeld verringert sich nach drei Monaten Krankschreibung.

Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub

Der Mutterschaftsurlaub beginnt in Frankreich sechs Wochen vor der Geburt des Kindes und endet zehn Wochen danach. Während des Mutterschaftsurlaubs gilt der Vertrag der Mutter als ausgesetzt und die Sozialversicherungsbehörde zahlt das Mutterschaftsgeld.

 

Der Vaterschaftsurlaub beträgt 28 Tage, wovon 21 Tage bis zu sechs Monate nach der Geburt in Anspruch genommen werden können.

 

Eine Arbeitnehmerin muss vor der Geburt mindestens zehn Monate lang Zahlungen an die Sozialversicherungsbehörde geleistet haben, um Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben.

 

Das Elterngeld berechnet sich aus dem Durchschnitt der letzten drei Monatseinkommen.

Steuerrecht und andere Beiträge

Individuelle Steuern werden nach einer progressiven Skala von 0 bis 45 % gezahlt und hängen auch vom Familienstand der Steuerpflichtigen ab.

 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, rund 45 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers an die Sozialversicherung zu bezahlen, während der Arbeitnehmer selbst zwischen 20 und 23 % zahlt. Mit diesen Zahlungen erhalten die Arbeitnehmer alle Leistungen der Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Rentenversicherung.

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FAQs

Nein, es ist notwendig, eine lokale Niederlassung im Ausland zu beauftragen, um die Arbeitsgesetze der einzelnen Länder einzuhalten.

Ausländische Unternehmen können entweder in jedem Land eine lokale Niederlassung gründen oder die Dienste einer lokalen PEO (Professional Employment Organization) nutzen, um das Personal direkt vor Ort einzustellen.

Der eingetragene Arbeitgeber ist die juristische Person, die für das in einem bestimmten Land beschäftigte Personal haftet. In der Praxis kann ein ausländisches Unternehmen entweder eine Tochtergesellschaft eröffnen, um eingetragener Arbeitgeber seiner ausländischen Mitarbeiter zu werden, oder einen PEO einsetzen, um als eingetragener Arbeitgeber zu fungieren.

Die Haftung kann von Land zu Land variieren und umfasst alle Verantwortlichkeiten des Personalmanagements: Arbeitsvertragsangelegenheiten, Gehaltsabrechnung und Einhaltung der Steuervorschriften, Verwaltung der Sozialversicherung, Deklaration von Spesenabrechnungen, Einstellung und Kündigung
Verfahren usw.

Im Allgemeinen ist 1 Monat erforderlich, um einen Mitarbeiter im Ausland zu haben, der einen bestehenden PEO als eingetragenen Mitarbeiter verwendet. Bei der Gründung einer neuen Tochtergesellschaft als eingetragenem Arbeitgeber variiert die Verzögerung zwischen 4 und 12 Monaten.

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