Zeugnis
Manuel Ramos
TERAO ASIEN
VP Operations of Company
Wir denken, dass INS Global eine gute Lösung ist, um in einem Markt wie China zu starten. Den Markt zu verstehen bedeutet nicht, dass Sie sofort ein Unternehmen gründen müssen.
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Die Expertinnen und Experten von INS Global nutzen umfangreiche Netzwerke und jahrelange Erfahrung, damit Sie Ihre Personalabteilung vertrauensvoll auslagern können.
Mit unserer Professional Employer Organization in Neuseeland kann Ihr Unternehmen schnell Personal einstellen und den Geschäftsbetrieb aufnehmen – ganz ohne die Probleme, die früher mit dem Einstieg in ausländische Märkte verbunden waren.
Eine PEO (manchmal auch als Employer of Record oder Personalagentur bezeichnet) fungiert in Neuseeland als lokaler Geschäftspartner, um Ihr Unternehmen bei der Expansion zu unterstützen. Sie ermöglicht es Ihrem Unternehmen, komplizierte Personaldienstleistungen auszulagern, damit Sie keine juristische Person in Neuseeland gründen müssen.
PEOs haben viele Vorteile und können Ihrem Unternehmen Vorteile gegenüber der Konkurrenz verschaffen. Wenn wir Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland einstellen, werden alle geltenden rechtlichen Bestimmungen eingehalten, außerdem kümmern wir uns um die globale Gehaltsabrechnung und die Verwaltung der Sozialleistungen für Ihr Personal. So sparen Sie Geld, verschwenden weniger Zeit und halten alle lokalen Gesetze ein.
PEOs kennen die lokalen Vorschriften und Best Practices und können die rechtliche Compliance Ihres Unternehmens und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft sicherstellen.
Beim Einstieg in einen neuen Markt können kleine Fehler der Personalabteilung zu unverhältnismäßig hohen Bußgeldern führen und Ihren Markteintritt verzögern. Eine PEO vermeidet diese Fehler, verkürzt die Markteintrittszeit und spart Geld.
Eine PEO kümmert sich neben der Personalsuche und der Verwaltung von Sozialleistungen auch gerne um die Global Payroll in Neuseeland. Wenn Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mit der globalen Gehaltsabrechnung beschäftigt sind, können sie sich Aufgaben widmen, die für Ihren geschäftlichen Erfolg ausschlaggebend sind.
Geschätzte Zeit für eine Firmengründung in Neuseeland: 4-12 Monate
Geschätzte Zeit für die Einrichtung einer PEO in Neuseeland: 5 Tage
*Schätzung
Sie erhalten alles, was Ihr Unternehmen für seine globale Expansion benötigt, über eine zentrale Anlaufstelle. Dadurch gehen sie weniger Risiken ein und profitieren von einer maßgeschneiderten Lösung, die Ihren Anforderungen entspricht.
Die Gründung eines Unternehmens in Neuseeland kann komplex und mit Risiken verbinden sein, da es viele Vorschriften zu beachten gilt. Unsere PEO in Neuseeland ermöglicht es Ihnen, sofort geschäftig tätig zu werden, ohne eine juristische Person gründen zu müssen.
Eine PEO:
Manuel Ramos
TERAO ASIEN
VP Operations of Company
Wir denken, dass INS Global eine gute Lösung ist, um in einem Markt wie China zu starten. Den Markt zu verstehen bedeutet nicht, dass Sie sofort ein Unternehmen gründen müssen.
Die PEO-Expertinnen und -Experten von INS Global verwalten Ihr Personal in Neuseeland, indem sie diese vier einfachen Schritte absolvieren:
1-
Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Anforderungen und erstellen eine fundierte Strategie für Ihr Unternehmen.
2-
Unsere PEO-Spezialisten bieten juristisches Fachwissen und Kenntnisse im Personalbereich, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Präsenz in Neuseeland reibungslos und effizient einzurichten.
3-
Unsere Experten kümmern sich um die Personalbeschaffung, während Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Wachstum und Erfolg Ihres Unternehmens arbeiten.
4-
Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich weiterhin auf ihre täglichen Aufgaben und kritische Geschäftsbereiche konzentrieren, während wir uns um Personaldienstleistungen im Ausland und die Global Payroll in Neuseeland kümmern.
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen nach Neuseeland expandieren möchten, werden Sie feststellen, dass es kaum Unterschiede zwischen den Dienstleistungen einer PEO (Professional Employer Organization) und einer Personalagentur (Employer of Record) gibt. Die wenigen Unterschiede zu kennen, ermöglicht es Ihnen aber, die optimale Enscheidung für Ihr Unternehmen zu treffen.
Das neuseeländische Arbeitsrecht basiert auf Gesetzen (Acts of Parliament) und dem Gewohnheitsrecht (von Gerichten festgelegte Grundsätze). Eine Reihe von Gesetzen definieren die Mindestansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in Neuseeland arbeiten.
Bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit Arbeitsverträgen können sich die Streitparteien zwecks Beilegung an das Arbeitsgericht (Employment Court) und das neuseeländische Berufungsgericht (New Zealand Court of Appeals) wenden.
Die übliche Wochenarbeitszeit in Neuseeland beträgt 40 Stunden. Diese Zahl kann jedoch erhöht werden, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer dem zustimmen.
In vielen Berufen ist keine Zuzahlung für Überstunden vorgeschrieben. Allerdings gibt es für viele handwerkliche und Industrieberufe Tarifverträge, die eine Überstundenvergütung vorsehen.
Wenn ein Arbeitnehmer an einem der elf jährlichen Feiertage arbeiten muss und dieser Tag auf einen üblichen Arbeitstag fällt, hat der Arbeitnehmer gesetzlich Anspruch auf einen anderen bezahlten freien Tag.
Ab 2021 können Arbeitnehmer in Neuseeland jährlich zehn Tage bezahlten Krankenstand in Anspruch nehmen nehmen.
Das Gesetz über Elternzeit und Kündigungsschutz von 1987 (Parental Leave and Employment Act) legt die Mindestansprüche auf bezahlten und unbezahlten Elternurlaub sowohl für Mütter als auch für Väter bei Geburt und Adoption fest.
Die „primäre Betreuungsperson“ kann bis zu 26 Wochen bezahlten Urlaub nehmen. Diese Zeit kann unter den Partnern aufgeteilt werden.
Der Urlaub wird von der Finanzbehörde bezahlt.
Der andere Partner kann Anspruch auf eine bis zwei Wochen unbezahlten Urlaub haben.
Arbeitnehmer können zudem insgesamt 52 Wochen verlängerte unbezahlte Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese Zeit wird unter den Partnern aufgeteilt.
Zusätzlich gibt es zehn Tage Sonderurlaub, den eine schwangere Arbeitnehmerin in Anspruch nehmen kann, bevor sie aus schwangerschaftsbedingten Gründen Mutterschaftsurlaub nimmt.
Körperschaftssteuer
Bei in Neuseeland ansässigen Unternehmen wird das weltweit erzielte Einkommen besteuert. Bei nicht ansässigen Unternehmen (einschließlich Zweigniederlassungen) wird das Einkommen besteuert, das sie in Neuseeland erzielen. Die neuseeländische Körperschaftssteuer beträgt 28 %. In Neuseeland gibt es keine regionalen oder kommunalen Einkommenssteuern.
Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeitrag
Nach dem neuseeländischen Steuerrecht müssen Arbeitgeber einen verpflichtenden Arbeitgeberbeitrag für ihre Arbeitnehmer zahlen, wenn sie die Anforderungen in Abschnitt 101C des KiwiSaver-Gesetzes erfüllen. Diese Anforderungen sind:
Nein, es ist notwendig, eine lokale Niederlassung im Ausland zu beauftragen, um die Arbeitsgesetze der einzelnen Länder einzuhalten.
Ausländische Unternehmen können entweder in jedem Land eine lokale Niederlassung gründen oder die Dienste einer lokalen PEO (Professional Employment Organization) nutzen, um das Personal direkt vor Ort einzustellen.
Der eingetragene Arbeitgeber ist die juristische Person, die für das in einem bestimmten Land beschäftigte Personal haftet. In der Praxis kann ein ausländisches Unternehmen entweder eine Tochtergesellschaft eröffnen, um eingetragener Arbeitgeber seiner ausländischen Mitarbeiter zu werden, oder einen PEO einsetzen, um als eingetragener Arbeitgeber zu fungieren.
Die Haftung kann von Land zu Land variieren und umfasst alle Verantwortlichkeiten des Personalmanagements: Arbeitsvertragsangelegenheiten, Gehaltsabrechnung und Einhaltung der Steuervorschriften, Verwaltung der Sozialversicherung, Deklaration von Spesenabrechnungen, Einstellung und Kündigung
Verfahren usw.
Im Allgemeinen ist 1 Monat erforderlich, um einen Mitarbeiter im Ausland zu haben, der einen bestehenden PEO als eingetragenen Mitarbeiter verwendet. Bei der Gründung einer neuen Tochtergesellschaft als eingetragenem Arbeitgeber variiert die Verzögerung zwischen 4 und 12 Monaten.
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