Da es kein Visum on Arrival gibt, müssen alle Antragsteller vor der Einreise nach Kroatien ein entsprechendes Visum beantragen, wenn sie im Land leben oder arbeiten wollen.
Seit 2023 ist Kroatien Mitglied des Schengen-Raums. EU-Bürger benötigen kein Visum, um in das Land einzureisen oder dort zu leben.
Personen, die in begrenztem Umfang geschäftlich in Kroatien tätig werden wollen, z. B. für die Teilnahme an Tagungen, Ausstellungen oder Konferenzen, können ein C-Visum beantragen. Dieses Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen und kann bis zu 5 Jahre lang gültig sein.
Ein D-Visum für den längerfristigen Aufenthalt (dugotrajna viza) ist für alle erhältlich, die eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt beantragen möchten. Es ist bis zu 6 Monate gültig. In dieser Zeit beantragt der Antragsteller eine Arbeitserlaubnis, die bis zu einem Jahr gültig ist und verlängert werden kann.
Darüber hinaus gilt in Kroatien auch die Blaue Karte EU, die den Aufenthalt und das Reisen in den meisten EU-Ländern bis zu 4 Jahre lang ermöglicht.