Personaldienstleister und Dachgesellschaften sind Drittanbieter, die direkt oder indirekt unabhängige Freiberufler in Paraguay einstellen.
Die meisten unabhängigen Auftragnehmer in Paraguay sind selbständig oder führen kleine Unternehmen. Nach paraguayischem Recht sollten mit diesen Freiberuflern ein Tarifvertrag und kein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.
Daher können unabhängige Auftragnehmer in Paraguay normalerweise einen Lebenslauf, ein Portfolio, geprüfte Referenzen und möglicherweise eine unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarung vorlegen.