PEO & Employer of Record Spanien | INS Global

Employer of Record in Spanien & PEO

Global Personal einstellen. Lokal bezahlen. Schnell expandieren.

Unser PEO-Service, auch globaler Employer of Record (EOR) genannt, ist Ihr lokaler Partner in Spanien und unterstützt Sie bei Ihrer Expansion in einen neuen Markt. Unsere PEO ermöglicht es Ihrem Unternehmen, seine Personaldienstleistungen beim Eintritt in den spanischen Markt auszulagern, ohne eine eigene juristische Person gründen zu müssen.

Wie ein internationaler EOR bietet auch eine PEO (Professional Employer Organization) Unternehmen die Möglichkeit, ihre Aktivitäten einfach und sicher ins Ausland zu verlagern, indem sie wichtige Personaldienstleistungen an einen Drittanbieter wie INS Global auslagern. Mit einer PEO in Spanien können Unternehmen ihren Mitarbeitern weltweit in weniger als 72 Stunden die Einhaltung der Vorschriften zusichern.

Wenn Unternehmen Unterstützung bei der globalen Expansion benötigen, ist ein Employer of Record (EOR) in Spanien eine kosteneffektive Möglichkeit, da er sich um die Arbeitgeberpflichten kümmert. Mit der innovativen Outsourcing-Lösung von INS Global können Sie in einem Bruchteil der Zeit, die herkömmliche Methoden in Anspruch nehmen, Mitarbeiter in Märkten weltweit einstellen oder entsenden.

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Employer of Record in Spanien & PEO - Zusammenfassung

Wie eine PEO Ihre globale Expansion unterstützt

Fachkundige Rechtsberatung

Eine PEO kennt alle lokalen Vorschriften und Best Practices für lokale Verwaltungsverfahren, damit Ihr Unternehmen alle Gesetze einhält.

Schnellerer Markteintritt

Geschätzte Zeit für die Gründung eines Unternehmens in Spanien: 4-12 Monate

Geschätzte Zeit für den Markteintritt mit einer PEO in Spanien: 5 Tage

Verstärkte Konzentration auf Expansion

Eine PEO ermöglicht das Outsourcing der Lohn- und Gehaltsabrechnung in Spanien und bietet Dienstleistungen im Bereich Personalbeschaffung und Compliance Management an. Wenn Ihr Unternehmen keine Zeit mit diesen Aufgaben verbringen muss, können Sie sich auf Ihr Wachstum konzentrieren.

Einfacher Markteintritt und geringere Kosten

Beim Eintritt in einen neuen Markt, wie z.B. Spanien, können einfache Fehler im Personalwesen zu unverhältnismäßig hohen Gebühren und Geldstrafen führen, die Ihr Unternehmen ausbremsen. Eine PEO senkt diese Risiken, verkürzt die Markteintrittszeit und spart Geld.

Ein einziger Ansprechpartner

Sie erhalten alles, was Ihr Unternehmen benötigt, über einen einzigen Ansprechpartner. Dies verringert die Risiken und ermöglicht persönliche, maßgeschneiderte Lösungen.

Die beste Markteintrittsstrategie: PEO oder Unternehmensgründung?

Die Gründung eines Unternehmens in Spanien kann ein übermäßig komplexer, riskanter und zeitaufwändiger Prozess sein. Sie erfordert oft umfassende Kenntnis der lokalen Vorschriften und der Regeln für die Gründung einer physischen Niederlassung im Land. Unsere PEO in Spanien ermöglicht es Ihnen, geschäftlich tätig zu werden, ohne die zahlreichen verwirrenden Schritte zu durchlaufen, die für die Gründung einer neuen juristischen Person erforderlich sind.

Eine PEO:

  • Spart Zeit
  • Spart Geld
  • Überwindet mögliche bürokratische oder rechtliche Hürden
  • Nutzt lokale Netzwerke und Fachkenntnisse

PEO/EOR vs. Firmengründung

Die Vorteile in Zahlen

PEO/EOR Firmengründung
Preis
80 % billiger
Markteintritt
2-5 Tage
6 Monate
Mitarbeiterfluktuation
Rückgang um 14 %
Empfehlung
98 % der aktuellen PEO-Kundschaft
Verwaltungsgebühren
Spart durchschnittlich 450 $
Hohe Bußgelder und Compliance-Strafen
Können vermieden werden
Wachstumsrate des Unternehmens
7-9 %
ROI
27%
Während der Pandemie geschlossen
-58%
Employer of record Spain

Erfahrungsbericht

Manuel Ramos

TERAO ASIEN

Geschäftsführer

INS Global ist eine gute Lösung, um in einem Markt wie China geschäftlich tätig zu werden. Um den Markt zu verstehen, muss man nicht sofort ein eigenes Unternehmen gründen. 

5/5

Abschließen einer PEO-Vereinbarung in Spanien

Die PEO von INS Global kann die Einstellung und Entsendung von Mitarbeitern in Spanien in 4 Schritten durchführen:

  1. Wir sprechen mit Ihnen, um eine fundierte Strategie zu entwickeln, die den Bedürfnissen Ihres Unternehmens entspricht.
  2. Unsere PEO-Spezialisten in Spanien verfügen über ein hohes Maß an juristischem Fachwissen, das Sie nutzen können, um sich zu etablieren und den Geschäftsbetrieb reibungslos aufzunehmen.
  3. Unsere Experten kümmern sich um alle rechtlichen Aspekte der Personalbeschaffung und Einstellung Ihrer Mitarbeiter, damit Sie sich auf die wichtigeren Aufgaben Ihres Unternehmens konzentrieren können.
  4. Ihre Mitarbeiter können sich weiterhin auf ihr Tagesgeschäft in Spanien konzentrieren, während wir uns um die Personalverwaltung und die Gehaltsabrechnung kümmern.

Soll ich mich für einen Employer of Record oder eine PEO in Spanien entscheiden?

Wenn Sie sich entschieden haben, auf den spanischen Markt zu expandieren, kann die Wahl zwischen PEO und Employer of Record verwirrend erscheinen. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen beiden zu kennen, damit Sie gut informiert sind und die beste Entscheidung für Ihr Unternehmen treffen können.

  • Eine PEO ist ein eigenständiges Unternehmen, das Personaldienstleistungen an Mitarbeiter anderer Unternehmen auslagert.
  • Diese ausgelagerten Dienstleistungen können das Outsourcing der Gehaltsabrechnung, Steuererklärungen und die Beratung zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften umfassen.
  • Ein EOR ist ein eigenständiges Unternehmen, das ähnlich wie eine PEO agiert, aber auch die rechtliche Verantwortung für die Einstellung von Mitarbeitern im Namen anderer Unternehmen übernimmt.
  • Ein PEO-Vertrag wird zwischen Ihrem Unternehmen und dem Arbeitnehmer abgeschlossen.
  • Ein EOR-Vertrag wird von Ihrem Unternehmen definiert, aber rechtlich gesehen zwischen dem EOR und Ihrem Arbeitnehmer abgeschlossen.

INS Global bietet in Spanien sowohl PEO- als auch EOR-Dienste an, um Ihren Bedürfnisse zu erfüllen. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um mehr darüber zu erfahren, welcher Service für Sie am besten geeignet ist.

Arbeitsrecht in Spanien im Jahr 2024

Arbeitsverträge in Spanien

Im Allgemeinen lässt das spanische Arbeitsrecht bei der Erstellung eines neuen Arbeitsvertrags viel Flexibilität zu. Verträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Jede Partei hat allerdings das Recht, einen schriftlichen Vertrag zu verlangen.

Bei Arbeitsverträgen wird davon ausgegangen, dass sie auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Allerdings gibt es in Spanien auch einige Varianten von befristeten Arbeitsverträgen. Sobald der Arbeitnehmer über die ursprüngliche Laufzeit eines befristeten Vertrags hinaus gearbeitet hat, wird das Arbeitsverhältnis als unbefristet betrachtet. Der Arbeitnehmer hat dann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf eine Standardabfindung.  Wenn Sie nach Spanien expandieren oder Spitzenkräfte für ein dort ansässiges Unternehmen anwerben möchten, sollten Sie auch die besondere Steuerregelung für ausländische Arbeitnehmer (SETR) kennen. Diese wird auch „Beckham-Gesetz“ genannt.

Arbeitszeiten/Feiertage in Spanien

Für Unternehmen, die in den spanischen Markt eintreten und ihre Tätigkeit aufnehmen wollen, ist es von Vorteil, die allgemein geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu Arbeitszeiten und Feiertagen zu kennen.

Die gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Tag beträgt in Spanien 9 Stunden, also insgesamt 40 Stunden pro Woche. Bei der Berechnung dieser Arbeitszeiten handelt es sich um einen Jahresdurchschnitt, was bedeutet, dass die Arbeitszeiten unregelmäßig über das Jahr verteilt werden können, solange dies im Arbeitsvertrag festgelegt ist und der Arbeitnehmer weiterhin Ruhezeiten erhält.

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub von mindestens 30 Tagen pro Jahr. Außerdem haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf 14 bezahlte Feiertage pro Jahr.

Die offiziellen, in ganz Spanien anerkannten Feiertage sind:

  • 1. Januar – Neujahrstag
  • 1. Mai – Tag der Arbeit
  • 12. Oktober – Nationalfeiertag
  • 6. Dezember – Tag der Verfassung
  • 19. April – Karfreitag
  • 15. August – Mariä Himmelfahrt
  • 1. November – Allerheiligen
  • 25. Dezember – Weihnachtstag

Zusätzlich zu diesen nationalen Feiertagen gibt es noch vier weitere Feiertage, die sich je nach Region unterscheiden. Schließlich legt jede Gemeinde in Spanien zwei lokale Feiertage fest.

Krankenstand in Spanien

Arbeitnehmer in Spanien haben über die Sozialversicherung Anspruch auf bis zu ein Jahr bezahlten Krankenstand. Dieser Krankenstand kann unter besonderen Umständen sogar auf 18 Monate verlängert werden.

Sobald eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist der Arbeitgeber für die Zahlung des Krankengeldes in der ersten Zeit verantwortlich. Danach werden alle Kosten von der Sozialversicherung übernommen. In diesen Fällen ist es Aufgabe des Arbeitgebers, das Krankengeld im Namen des Arbeitnehmers zu beantragen.

Das Krankengeld wird wie folgt berechnet:

  • 1.-3. Tag: Keine Bezahlung erforderlich
  • 4.-20. Tag: Der Arbeitgeber zahlt 60 % des normalen Gehalts
  • Ab dem 21. Tag: Die Sozialversicherung zahlt 75 % des normalen Gehalts

Elternzeit in Spanien

Seit 2021 gibt es in Spanien 16 Wochen Elternzeit für beide Elternteile, die von der Sozialversicherung bezahlt werden. 6 Wochen Mutterschutz müssen unmittelbar nach der Geburt genommen werden, die restlichen 10 Wochen können zu einem beliebigen Zeitpunkt während der ersten 12 Monate genommen werden.

Steuerrecht in Spanien

CIT

Die allgemeine Körperschaftssteuer (CIT) in Spanien beträgt 25 %. Je nach Art des Unternehmens und der Geschäftstätigkeit können weitere Steuern anfallen. In Spanien ansässige Unternehmen werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Für Betriebsstätten (Permanent Establishments, PEs) ausländischer Unternehmen in Spanien wird die NRIT (Non-Resident Income Tax, Einkommenssteuer für Nichtansässige) auf alle der Betriebsstätte zugewiesenen Einkünfte zu einem Satz von 25 % erhoben.

Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer/Arbeitgeber

In Spanien müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber neben der Zahlung von Steuern auch Beiträge zu den spanischen Sozialversicherungen leisten.

Diese Beiträge sind die Sozialversicherung (für Gesundheitsfragen), die Arbeitslosenversicherung und die Berufsausbildung.

In der folgenden Tabelle sind die Sozialversicherungsbeiträge aufgeführt, die für bestimmte in Spanien tätige Unternehmen gelten:

  Arbeitgebersatz  Lohnsatz  Gesamt
Sozialversicherung 23,60 %  4,70 %  28,30 % 
Arbeitslosenversicherung  5,50 %  1,55 %  7,05 % 
Garantiefonds für Arbeitnehmer  0,20 %    0,20 % 
Berufliche Weiterbildung 0,60 %  0,10 %  0,70 % 
Gesamt 29,90 %  6,35 %  36,25 % 
Arbeitsunfälle  Variabel (zwischen 0,90 und 7,30 %)     
Einkommensteuer

Das persönliche Einkommen wird progressiv nach den folgenden Tarifen besteuert:

  • 19 % für die ersten 6.000 EUR des zu versteuernden Einkommens.
  • 21 % für ein zu versteuerndes Einkommen von 6.000 EUR bis 50.000 EUR.
  • 23 % für EUR 50.000 bis EUR 200.000 steuerpflichtiges Einkommen.
  • 26 % für alle Beträge über 200.000 EUR.
Employer of Record in Spanien & PEO

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Häufig gestellte Fragen

Eine erstklassige PEO in Spanien ist gegen eine einzige monatliche Gebühr, die sich nach den Gehältern Ihrer Mitarbeiter richtet, Ihr Partner bei der Verwaltung aller relevanten Personalaufgaben, einschließlich Gehaltsabrechnung, Vertragsverwaltung und Sicherstellung der Steuerkonformität.

Auf jeden Fall. EORs bieten Ihnen eine sichere, bequeme und legale Möglichkeit, Mitarbeiter nach Spanien zu entsenden oder einzustellen. Wenn Sie später Ihre eigene Unternehmensstruktur aufbauen, funktioniert diese Beschäftigungsoption auch dauerhaft.

Absolut, ein EOR kann in Ihrem Namen Mitarbeiter in ganz Spanien und international einstellen.

Indirekte Kosten wie Sozialversicherungsbeiträge und eventuelle Prämien oder Anreize müssen vom Unternehmen zusätzlich zu den Gehältern der neu eingestellten Mitarbeiter getragen werden. Obwohl sie ungewöhnlich sind, können Ihnen Prämien für die Vertragsunterzeichnung helfen, sich von der Konkurrenz abzuheben.

Es kann eine Mindest- oder Höchstzahl von Mitarbeitern geben, die Sie über eine PEO einstellen können. INS Global ermöglicht es Ihnen jedoch, so viele oder so wenige Mitarbeiter einzustellen, wie es Ihre Entwicklungsstrategie erfordert.

Unsere Personalexperten haben Zugang zu professionellen Netzwerken sowie Offline- und Online-Ressourcen für das Unternehmen und kennen sich mit den lokalen Normen und Best Practices aus.

Professionelle Personaldienstleister oder Personalvermittlungsagenturen berechnen in Spanien oft eine Vermittlungsgebühr, die ein Prozentsatz des monatlichen Bruttogehalts der neuen Mitarbeiter ist. Diese Dienstleistungen können von INS Global erbracht und auch vollständig in unser PEO-System integriert werden, um ein umfassendes Outsourcing-Paket anzubieten.

Absolut, sowohl spanische Staatsbürger als auch im Ausland lebende Personen können die Personal-, PEO- und EOR-Dienste von INS Global nutzen.

Spanische Arbeitnehmer werden jeden Monat bezahlt. Angestellte mit einem CBA (was sehr viele spanische Arbeitnehmer umfasst), erhalten möglicherweise zusätzliche Gehaltsschecks im Januar und Dezember.

Auf jedem Gehaltszettel müssen alle Einkommensangaben sowie alle Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge klar ausgewiesen sein.

Derzeit liegt der spanische Mindestlohn bei 1.080 € brutto pro Monat über 14 Monate (da die meisten Arbeitnehmer zwei Bonuszahlungen pro Jahr erhalten, beträgt der monatliche Mindestlohn über 12 Monate gerechnet 1.260 €).

In Spanien sind die Arbeitgeber für die Lohnsteuer, die Verwaltung der Sozialleistungen und die Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig, wobei sie mindestens die im Arbeitsgesetzbuch und in allen einschlägigen Vorschriften festgelegten Mindeststandards einhalten müssen.

Vor kurzem wurden in Spanien Gesetze verabschiedet, die den Arbeitnehmern neue Rechte einräumen, darunter die Freiheit, von zu Hause aus zu arbeiten und die Möglichkeit, nach Feierabend nicht mehr auf arbeitsbezogene E-Mails zu antworten. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass all diese sowie alle anderen Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.

Neben der Verwaltung der Steuerabzüge und -zahlungen für die Arbeitnehmer müssen die Arbeitgeber auch die Sozialversicherungsbeiträge organisieren. In Spanien basieren die Sozialversicherungsbeiträge auf dem Bruttolohn: sie betragen bis zu 6 % für den Arbeitnehmer und 31 % für den Arbeitgeber.

Dabei können relevante Selbstbehalte wie das sogenannte „Beckham-Gesetz“ zur Anwendung kommen.

Das spanische Arbeitsrecht regelt den Mindestlohn, die Elternzeit, Urlaub, Überstunden, Krankheit, Rente und Versicherungen. Fahrtkostenzuschüsse, Rabatte und alle Vorteile, die ein Unternehmen anbieten möchte, um potenzielle Arbeitnehmer anzusprechen, sind Beispiele für Zusatzleistungen.

Kleinere Änderungen können ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers vorgenommen werden, größere Änderungen müssen jedoch ausgehandelt werden. Es gilt nach wie vor als beste Praxis, die Zustimmung des Arbeitnehmers zu allen Änderungen einzuholen, egal wie klein sie sind.

Außerdem wurden vor kurzem Vorschriften erlassen, die darauf abzielen, Zeitarbeit oder befristete Verträge zu reduzieren.

Der größte Teil der medizinischen Grundversorgung in Spanien ist kostenlos, die Einwohner müssen nur einen bestimmten Prozentsatz der verschreibungspflichtigen Medikamente bezahlen.

Für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit kann ein Arbeitnehmer 20 Tage seines Gehalts als Abfindung erwarten (bis zu einem Maximum von 12 Monaten). Eine Mindestkündigungsfrist von 15 Tagen kann ignoriert werden, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für diese Zeit bezahlt.

Nein, denn dank der jüngsten Gesetzesänderungen ist die Fernarbeit nun vollständig in das spanische Arbeitsrecht integriert. Mitarbeiter im Homeoffice müssen dieselben Rechte haben wie Büroangestellte. Darüber hinaus können Arbeitnehmer, die weniger als 3 Jahre in Spanien arbeiten, aufgrund der geänderten Visabestimmungen ein Visum für Fernarbeit beantragen.

Das Arbeitsministerium erstellt die umfangreichste Liste der arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Spanien. Dieses Dokument ist als Arbeiterstatut (Estatuto de los Trabajadores) bekannt.

Die gesetzlichen Feiertage in Spanien hängen stark von der Region ab, in der ein Arbeitnehmer arbeitet. Sie variieren zwischen 10-18 Tagen und werden wie normale Arbeitstage bezahlt, sofern der Arbeitnehmer nicht arbeiten muss.

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